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Weder ein Rückabtretungsanbot noch das Bestehen hoher Verlustvorträge ändert etwas an der grundsätzlich bestehenden Qualifikation eines GmbH Anteils als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 602 Heft 21 v. 1.11.1999

§ 16 Abs 1 EStG 1988

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