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Zuwendungen einer Mutterges an eine liebhabereiverdächtige Tochterges im Interesse des Gesellschafters der Mutterges sind als verdeckte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter zu qualifizieren

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 599 Heft 21 v. 1.11.1999

§ 2 Abs 2 EStG 1972

§ 95 Abs 2 EStG 1972

§ 8 Abs 1 KStG 1966

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