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Preisausschreibungen und Quizveranstaltungen sind nur dann freigebige Zuwendungen, wenn es auf eine Leistung des bereicherten Teiles nicht ankommt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 571 Heft 20 v. 15.10.1999

§ 12 Abs 10 UStG 1994 1972 (1994)

Zur Begründung siehe auch 18.02.1999, 98/15/0138.

Die Vorsteuerberichtigung gem § 12 Abs 10 UStG 1972 kommt bei Gebäuden dann nicht zur Anwendung, wenn der strittige Teil des Gebäudes nicht für das Unternehmen errichtet worden ist; diese Bestimmung bezieht sich nämlich nicht auf die Überführung von Gegenständen aus dem nichtunternehmerischen in den unternehmerischen Bereich.

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