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Kein Vorsteuerabzug bei Diskrepanz zwischen der tatsächlich gelieferten und der in der Rechnung gem § 11 UStG 1994 ausgewiesenen Ware

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 569 Heft 20 v. 15.10.1999

§ 11 UStG 1994

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