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Die beschränkte VermSt-Pflicht einer Personenges gem § 2 Abs 1 Z 2 VermStG trifft nicht die Gesellschafter, sondern die Personenges selbst

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 576 Heft 20 v. 15.10.1999

§ 2 Abs 1 Z 2 VermStG 1954

Bei Personenges, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben, trifft die beschränkte VermSt-Pflicht gem § 2 Abs 1 Z 2 VermStG nicht die Gesellschafter, sondern die Personenges selbst.

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