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Die AbgBeh zweiter Instanz hat zu prüfen, ob ein von der AbgBeh erster Instanz nicht aufgegriffener Grund zur Zurückweisung der Berufung vorliegt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 486 Heft 17 v. 1.9.1999

§ 208 Stmk LAO (entspricht § 278 BAO)

Die Abgabenbeh zweiter Instanz hat zu prüfen, ob ein von der Abgabenbeh erster Instanz nicht aufgegriffener Grund zur Zurückweisung der Berufung vorliegt; bejahendenfalls muss sie mit Zurückweisung vorgehen.

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