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USt-Sondervorauszahlungen als durchlaufende Posten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 470 Heft 17 v. 1.9.1999

§ 4 Abs 3 dritter Satz EStG 1988

USt-Sondervorauszahlungen sind als für Lieferungen und sonstige Leistungen geschuldete USt-Beträge zu qualifizieren. Sie unterliegen der vom StPfl gem § 4 Abs 3 dritter Satz EStG 1988 für USt-Beträge gewählten Behandlungsmethode.

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