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Reisekosten sind nur Betriebsausgaben bei ausschließlich beruflicher Veranlassung; Aufteilungsverbot der Kosten bei Verbindung von Geschäftsreise mit Erholungsreise

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 470 Heft 17 v. 1.9.1999

§ 4 Abs 4 EStG 1988

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