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Versorgungsrente: Nichtabzugsfähigkeit und Steuerfreiheit von Rentenzahlungen für den Fall, daß der Wert des übertragenen Vermögens den Rentenbarwert um das Vier- bis Fünffache übersteigt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 436 Heft 16 v. 15.8.1999

§ 16 Abs 1 EStG 1988

§ 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988

1. Während Aufwendungen des StPfl zur Erlangung eines Berufes als Ausbildungskosten zu den nicht abzugsfähigen Ausgaben zählen, stellen Fortbildungskosten Werbungskosten dar.

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