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Umfang der erforderlichen Begründung einer Berufung; kein Mängelbehebungsauftrag zur Beibringung von Beweismitteln

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 423 Heft 15 v. 1.8.1999

§ 250 Abs 1 lit d BAO

§ 275 BAO

Auch eine unzulängliche Begründung des Rechtsmittels stellt eine Begründung iSd § 250 Abs 1 lit d BAO dar. Die „Tauglichkeit“ der Begründung, der Berufung zum Erfolg zu verhelfen, ist nicht erforderlich.

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