vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ein Mangel des Parteiengehörs im Verfahren 1. Instanz gilt als saniert, wenn der Bf im Berufungsverfahren mit der Berufung ausreichend Gelegenheit hatte,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 426 Heft 15 v. 1.8.1999

zu den Verfahrensergebnissen Stellung zu nehmen und seine Rechte geltend zu machen; im Rahmen des Schätzungsverfahrens ist auf alle vom Abgabenpflichtigen substantiiert vorgetragenen, für die Schätzung relevanten Behauptungen einzugehen

Stmk Getränke- und SpeiseabgabenG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte