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Auch der Haftungspflichtige ist zur Stellung eines Antrages nach § 216 BAO legitimiert; für gelöschte Abgabenansprüche kann keine Haftung geltend gemacht werden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 417 Heft 15 v. 1.8.1999

§ 9 Abs 1 BAO

§ 77 Abs 2 BAO

§ 80 Abs 1 BAO

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