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Schadenersatz eines Steuerberaters für einen Beratungsfehler ist eine Betriebseinnahme

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 338 Heft 12 v. 15.6.1999

§ 20 Abs 1 Z 6 EStG 1988

Da sich der Beratungsvertrag mit dem Steuerberater im Beschwerdefall unbestritten im wesentlichen auf die Gewinnermittlung hinsichtlich des Betriebes des Bf bezogen hat, ist der Zusammenhang mit dem Betrieb gegeben, die Schadenersatzleistung für einen Beratungsfehler somit betrieblich veranlasst.

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