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WAO § 216 Abs 1 (BAO § 281 Abs 1): Aussetzung und Vorabentscheidungsverfahren

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 912 Heft 24 v. 15.12.1998

§ 216 Abs 1 (BAO: § 281 Abs 1) WAO

1. Ein bloß abstraktes, allein in der gemeinschaftsrechtlichen Dimension des Falles begründetes Interesse steht einer Anwendung des § 216 Abs 1 WAO ebensowenig entgegen wie das Argument, die Aussetzung mindere die Chance, in den Genuss der allfälligen Auswirkungen der Entscheidung des EuGH im eingeleiteten Vorabentscheidungsverfahren zu kommen.

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