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Wr ParkometerG § 1; Wr V über die Art der zu verwendenden Kontrolleinrichtungen in Kurzparkzonen: Auch der an einer Grundstückseinfahrt (in einer Kurzparkzone) allein Nutzungsberechtigte hat für den Fall des Abstellens die Abgabe zu entrichten.

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 913 Heft 24 v. 15.12.1998

die Stellungnahme ist allerdings der Verteidigung zuzustellen in dem die Abmeldung des Apparates erfolgt oder die AbgBeh sonst davon Kenntnis erlangt, gilt nicht für den Fall des Austausches eines Apparates genannten „Reihenhäusern“ besteht die Pauschalierungsmöglichkeit nur dann, wenn die Baulichkeit nicht mehr als zwei Wohnungen aufweist; § 2 Abs 2 Wr KanalgebührenO setzt voraus, daß durch Wassermessung festgestellt werden kann, ob je Baulichkeit (nicht je Wohnung des Reihenhauses) die tägliche Wassermenge unterschritten wird Für eine Abstellzeit von unter 10 min hat er einen Parkschein für eine Abstellzeit von 10 min (in violetter Farbe) auszufüllen

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