§ 13 Vbg BauG 1972
§ 2 GaragenausgleichsabgabeV Feldkirch
§ 2 GaragenausgleichsabgabeV Feldkirch sieht als Voraussetzung für die Abgabepflicht (Garagenausgleichsabgabe) nur die (rechtskräftige) Befreiung von der Stellplatzpflicht vor, nicht aber auch die Errichtung des Gebäudes, aus Anlass der Erteilung der Baubewilligung, für welches die Befreiung von der Stellplatzpflicht ausgesprochen wurde.