Sbg BenützungsgebührenG §§ 2, 9 Abs 2: Eine unmittelbare individuelle Anrechnung der von Abgabenschuldnern bezahlten Interessentenbeiträgen ist nicht Inhalt des § 2 Sbg BenützungsgebührenG; keine analoge Anwendung des § 9 Abs 3 lit b auch auf Privathaushalte
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 909 Heft 24 v. 15.12.1998