§ 18 Bgld BauO idF 1994/11
Die Bgld BauO enthält im Zusammenhang mit der Vorschreibung von Kostenbeiträgen nach § 18 Bgld BauO für Straßen, deren Errichtung vor dem Inkrafttreten der BauO-Nov 1993 beschlossen wurde, keine Rückwirkung.
§ 18 Bgld BauO idF 1994/11
Die Bgld BauO enthält im Zusammenhang mit der Vorschreibung von Kostenbeiträgen nach § 18 Bgld BauO für Straßen, deren Errichtung vor dem Inkrafttreten der BauO-Nov 1993 beschlossen wurde, keine Rückwirkung.