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Bgld BauO § 18: Die Bgld BauO enthält im Zusammenhang mit der Vorschrei- bung von Kostenbeiträgen nach § 18 Bgld BauO für Straßen,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 908 Heft 24 v. 15.12.1998

§ 18 Bgld BauO idF 1994/11

Die Bgld BauO enthält im Zusammenhang mit der Vorschreibung von Kostenbeiträgen nach § 18 Bgld BauO für Straßen, deren Errichtung vor dem Inkrafttreten der BauO-Nov 1993 beschlossen wurde, keine Rückwirkung.

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