Oö BauO 1994 § 19 Abs 3: Zur Verwirklichung des Tatbestandes bedarf es der Fertigstellung der Verkehrsfläche und einer Beschlußfassung des Gemeinderates über die Herstellung der Verkehrsfläche
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 908 Heft 24 v. 15.12.1998