ZustellG § 17 Abs 3: § 17 Abs 3 ZustellG sieht eine Ausnahme von der grund- sätzlichen Wirksamkeit einer Hinterlegung nicht dafür vor, daß der Empfänger (ohne Ortsabwesenheit) an der Abholung der hinterlegten Sendung gehindert war
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 908 Heft 24 v. 15.12.1998