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GetränkesteuerV Neukirchen am Großvenediger § 12: Voraussetzung einer Bewilligung der Einkaufsbesteuerung ist nicht, daß die Verkaufserlöse lückenlos erfaßt werden können

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 909 Heft 24 v. 15.12.1998

§ 12 GetränkesteuerV Neukirchen am Großvenediger

Voraussetzung einer Bewilligung der Einkaufsbesteuerung nach § 12 ist nicht, dass die Verkaufserlöse lückenlos erfasst werden können.

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