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BAO § 93: Spruch und Begründung eines Bescheides sind als Ganzes zu beurteilen. Insb bei Auslegung eines im Spruch unklaren Bescheides kann seine Begründung herangezogen werden.

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 893 Heft 24 v. 15.12.1998

Auch nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des StPfl bleibt er weiterhin Abgabenschuldner betreffend alle Abgabenschuldigkeiten, die durch den Fortbetrieb oder die Beendigung seines Unternehmens entstanden sind

§ 93 BAO

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