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EStG 1988 § 24 Abs 2: Wird die Verpflichtung zur Auffüllung eines negativen Kapitalkontos gegenüber dem ausscheidenden Gesellschafter aus privaten Gründen nicht geltend gemacht,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 881 Heft 24 v. 15.12.1998

führt dies zu keinem Veräußerungsgewinn, sondern zu einer steuerneutralen Einlage. Dabei müssen jedoch Umstände vorliegen, die klar zutage treten lassen, daß der Gesellschafterwechsel von Schenkungsabsicht getragen ist

§ 24 Abs 2 EStG 1988

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