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UStG 1972 § 11 Abs 1 und 14: Bierlieferungsvertrag kann nicht als Rechnung iSd § 11 Abs 1 UStG angesehen werden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 888 Heft 24 v. 15.12.1998

§ 11 Abs 1 und 14 UStG 1972

1. Eine Vertragsurkunde, die lediglich die Willenseinigung der Vertragsparteien beurkundet, der aber nicht die Funktion einer Abrechnung über eine Lieferung oder Leistung zukommt, ist nicht als Rechnung anzusehen.

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