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EStG 1988 § 22 Z 1 lit a; GewStG § 1 Abs 1: Auch Musik, die um der Stimmung willen geboten wird, kann Kunst sein.

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 879 Heft 24 v. 15.12.1998

§ 22 Z 1 lit a EStG 1988

§ 1 Abs 1 GewStG

1. Auch Musik, die um der Stimmung willen geboten wird, kann Kunst sein. Eine Tätigkeit kann jedoch nur dann als künstlerisch angesehen werden, wenn sie einen bestimmten - durch das jeweilige Kunstverständnis vorgegebenen - Qualitätsstandard nicht unterschreitet.

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