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EStG 1988 §§ 16, 18, 34; VwGG § 27; B-VG Art 132: Eine Rechtsverletzung infolge Verletzung der Entscheidungspflicht kann nur so lange gerügt werden, wie in der Sache überhaupt nicht entschieden worden ist

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 874 Heft 24 v. 15.12.1998

§ 16 EStG 1988

§ 18 EStG 1988

§ 34 EStG 1988

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