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EStG 1988 § 16 Abs 1, § 20: Schulgeld hat seine Ursache ausschließlich in den persönlichen Lebensverhältnissen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 876 Heft 24 v. 15.12.1998

§ 16 Abs 1 EStG 1988

§ 20 EStG 1988

1. Aufwendungen, die ihre Ursache in den persönlichen Lebensverhältnissen des StPfl haben, stellen keine Werbungskosten dar.

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