Art 7 Abs 1 B-VG
§ 4 Abs 2 Z 2 UStG 1972
Der Wortteil „bundes“ bei bundesgesetzlich geregelten Zuschüssen und bundesgesetzlich errichteten Fonds in § 4 Abs 2 Z 2 UStG 1972 wird als verfassungswidrig aufgehoben. Eine Regel, wonach bundesgesetzlich geregelte Zuschüsse von der USt-Pflicht ausgenommen sind, nicht aber gleichartige landesgesetzlich geregelte Zuschüsse, verstößt gegen den auch den Gesetzgeber bindenden Gleichheitssatz.