Ein in späteren Jahren anfallender steuerpflichtiger Gewinn aus der Veräußerung der Beteiligung ist aber um anteilige Zinsaufwendungen zu kürzen
Art 7 Abs 1 B-VG
Ein in späteren Jahren anfallender steuerpflichtiger Gewinn aus der Veräußerung der Beteiligung ist aber um anteilige Zinsaufwendungen zu kürzen
Art 7 Abs 1 B-VG