EStG 1988 § 2 Abs 3, § 4 Abs 4: Der Verzicht auf Einnahmen führt nicht zu Einnahmen im Rahmen der außerbetrieblichen Einkunftsarten. Anderes gilt, wenn der Verzicht in Wahrheit eine Verfügung zugunsten eines Dritten darstellt.
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 869 Heft 24 v. 15.12.1998
Steuerliche Behandlung von Clubbeiträgen eines politischen Funktionärs