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B-VG Art 137; FLAG § 13; PostG § 18: Ausfolgung der Familienbeihilfe durch die Post an eine Person, an die ersatzweise zugestellt werden darf

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 1998, 863 Heft 24 v. 15.12.1998

Art 137 B-VG

§ 13 FLAG

§ 18 PostG

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