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GGG § 18 Abs 2 Z 1; ZPO § 204: Gerichtlicher Vergleich, Bemessungsgrundlage

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 825 Heft 23 v. 1.12.1998

§ 18 Abs 2 Z 1 GGG

§ 204 ZPO

Bei einem synallagmatischen Verhältnis (hier: Kaufvertrag) ist die Leistung - nicht aber ihre Gegenleistung - in die Bemessungsgrundlage der Gerichtsgebühr einzubeziehen.

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