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StPO § 281 Abs 1: Der Einwand der Unrichtigkeit eines vom Erstgericht als schlüssig beurteilten Sachverständigengutachtens stellt eine unzulässige Bekämpfung der erstrichterlichen Beweiswürdigung dar

Erkenntnisse des OGHÖStZB 1998, 30 Heft 1 und 2 v. 15.1.1998

§ 281 Abs 1 StPO

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