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BAO § 236 Abs 1: Sachliche Unbilligkeit einer Abgabeneinhebung ist in Fällen anzunehmen, in denen das ungewöhnliche Entstehen einer Abgabenschuld zu einem unproportionalen Vermögenseingriff beim StPfl führt.

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 614 Heft 17 v. 1.9.1998

Mit der Bezugnahme auf Vorgänge auf dem Abgabenkonto eines anderen StPfl kann die Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe im allgemeinen von vornherein nicht tauglich dargestellt werden

§ 236 Abs 1 BAO

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