vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BAO §§116, 303: Eine Vorfrage ist eine Frage, deren Beantwortung ein unentbehrliches Tatbestandsmerkmal für die Entscheidung im konkreten Rechtsfall bildet;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 613 Heft 17 v. 1.9.1998

eine abweichende Vorfragenentscheidung stellt nur dann einen Wiederaufnahmsgrund dar, wenn die AbgBeh an die Entscheidung der Hauptfragenbeh gebunden war

§ 116 BAO

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!