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BAO § 167 Abs 2, § 303 Abs 4; EStG 1972 § 5: Für das Hervorkommen einer neuen Tatsache iSd § 303 Abs 4 BAO ist maßgebend, ob der AbgBeh in dem wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 550 Heft 15 v. 1.8.1998

daß sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufzunehmenden Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Eine freistehende Wohnung, die unmittelbar über den Räumen eines Gewerbebetriebes liegt, ist nach der Verkehrsauffassung ein zur Widmung als gewillkürtes Betriebsvermögen geeignetes Wirtschaftsgut

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