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EStG 1988 § 72 Abs 4: Ein Nichtveranlagungsbescheid bedeutet nicht, daß im Bereich der (nicht zu veranlagenden) Abzugssteuern die diese Abgaben betreffenden beh Maßnahmen, zu denen auch der Jahresausgleich gehört, nicht getroffen werden könnten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 599 Heft 14 v. 15.7.1998

§ 72 Abs 4 EStG 1988

1. Der normative Gehalt eines Nichtveranlagungsbescheides berührt nicht das Schicksal der Abzugssteuern im Abzugs-, Haftungs- oder Jahresausgleichsverfahren.

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