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BAO § 93 Abs 3 lit a; EStG 1988 § 16 Abs 1: Notwendiger Inhalt einer Bescheidbegründung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 509 Heft 14 v. 15.7.1998

§ 93 Abs 3 lit a BAO

§ 16 Abs 1 EStG 1988

Die Begründung eines Abgabenbescheides muss erkennen lassen, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde gelegt wurde, aus welchen Erwägungen die Beh zur Einsicht gelangt ist, dass gerade dieser Sachverhalt vorliegt, und aus welchen Gründen die Beh die Subsumtion des Sachverhaltes unter einem bestimmten Tatbestand für zutreffend erachtet, wobei von zentraler Bedeutung für die Tragfähigkeit der Begründung eines Bescheides die zusammenhängende Darstellung des von der Beh festgestellten Sachverhaltes ist.

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