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EStG 1988 § 37 idF vor BGBl 1996/201: Der Ausgleichsanspruch nach § 24 HandelsvertreterG ist nicht das Entgelt für eine Kundenstockübertragung und führt daher zu keiner (Teil-)Betriebsveräußerung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 485 Heft 14 v. 15.7.1998

§ 37 Abs 2 Z 1 idF vor BGBl 1996/201 EStG 1988

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