vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EStG 1988 § 4 Abs 3: Die Vertreterwohnung eines praktischen Arztes gehört nicht zum Betriebsvermögen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 469 Heft 14 v. 15.7.1998

§ 4 Abs 3 EStG 1988

1. Die Überlassung einer Wohnung an einen (Urlaubs-)Vertreter eines praktischen Arztes kann als weder berufstypisch noch üblich beurteilt werden, weil es gerade in der Berufsgruppe der Ärzte üblich ist, in solchen Fällen einen in der Nähe ordinierenden Arzt als Vertreter zu bestimmen. Die Vertreterwohnung gehört daher nicht zum Betriebsvermögen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!