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EStG 1972 (1988) § 4 Abs 1: Privat gehaltene Wertpapiere stellen nur bei Erfüllung einer betrieblichen Funktion notwendiges Betriebsvermögen dar

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 469 Heft 14 v. 15.7.1998

§ 4 Abs 1 EStG 1972 (1988)

1. Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören Wirtschaftsgüter, die ihrem Wesen nach einem Betrieb objektiv zu dienen bestimmt sind und tatsächlich betrieblich genutzt werden.

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