vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BAO § 237 Abs 1: In der Einhebung einer Abgabe, die durch den Erwerb einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung an einem sanierungsbedürftigen Unternehmen entstanden ist, kann nicht von vornherein eine Unbilligkeit gelegen sein

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 456 Heft 13 v. 1.7.1998

§ 237 Abs 1 BAO

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!