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BAO § 212a Abs 5: Der Anlaß für die bescheidmäßige Verfügung des Ablaufes der Aussetzung tritt mit jeder Erledigung der Berufung, auch mit jeder BVE, ein

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 456 Heft 13 v. 1.7.1998

§ 212a Abs 5 BAO

Der Anlass für die bescheidmäßige Verfügung des Ablaufes der Aussetzung tritt mit jeder Erledigung der Berufung, auch mit jeder BVE, ein.

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