vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BewG § 21 Abs 1 Z 2, § 53 Abs 9, § 55 Abs 1: Eine Artfortschreibung von einem bebauten Grundstück zu einem unbebauten Grundstück setzt voraus, daß der ursprüngliche Zustand vor der Bebauung wiederhergestellt wurde

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 402 Heft 12 v. 15.6.1998

§ 21 Abs 1 Z 2 BewG

§ 53 Abs 9 BewG

§ 55 Abs 1 BewG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!