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GEG § 7 Abs 1; GGG TP 1 Anm 1: Der Kostenbeamte ist in der Frage, ob es sich um ein mittels Klage einzuleitendes gerichtliches Verfahren handelt, an die Entscheidung des Gerichts gebunden;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 199 Heft 8 v. 15.4.1997

Pauschalgebühr für eine ohne rechtsanwaltliche Unterstützung eingebrachte und mangels hinreichender Verbesserung zurückgewiesene Wiederaufnahmsklage

§ 7 Abs 1 GEG

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