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KVG § 8 Z 1 lit b; UmgrStG § 26 Abs 2; BewG §§ 10, 12, 13 Abs 2: Das Wiener Verfahren ist eine geeignete Grundlage für die schätzungsweise Ermittlung des Unternehmenswertes bei Einlage eines Betriebes in eine GmbH & Co KG

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 194 Heft 8 v. 15.4.1997

§ 8 Z 1 lit b idF vor BGBl 1994/629 KVG

§ 26 Abs 2 UmgrStG

1. Bei Einbringung der Sachgesamtheit eines Unternehmens gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine Kapitalgesellschaft ist Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer mindestens die Summe der Teilwerte der eingebrachten Besitzposten abzüglich der Summe der Teilwerte der eingebrachten Schuldposten.

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