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GEG § 9 Abs 2: Eine im Vorschreibungsverfahren nicht geltend gemachte Gerichtsgebührenbefreiung kann nicht durch Nachlaß nachgeholt werden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 166 Heft 7 v. 1.4.1997

wenn der tatsächlich geschlossene Vergleich nichts über die Beendigung des Bestandvertrages sagt; Unbeachtlichkeit der zum Vergleichsabschluß führenden Besprechungen

§ 9 Abs 2 GEG

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