vorheriges Dokument
nächstes Dokument

B-VG Art 138 Abs 1 lit c; VStG §§ 27, 51; Wiener ParkometerG § 1a: Erfüllungsort für die Erteilung der Lenkerauskunft ist der Sitz der an­fragenden Behörde; daraus ergibt sich auch die örtliche Zuständigkeit des Unabhängigen Verwaltungssenats

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 1997, 85 Heft 4 v. 15.2.1997

Art 138 Abs 1 lit c B-VG

§ 27 VStG

§ 51 VStG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!