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Steiermärkisches FremdenverkehrsabgabeG § 9a Abs 2: Der Empfang von privaten Besuchen schließt die ausschließliche Nutzung einer Wohnstätte für berufliche Zwecke nicht aus

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 69 Heft 3 v. 1.2.1997

§ 9a Abs 2 Stmk FremdenverkehrsabgabeG idF LGBl 1990/23

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