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Burgenländisches TourismusG § 28, ABGB § 435: Der Erwerb einer tourismusabgabepflichtige Ferienwohnung in Form eines Superädifikates erfolgt durch Errichtung des Bauwerkes und setzt nicht die Urkundenhinterlegung bei Gericht voraus

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 68 Heft 3 v. 1.2.1997

Die Ortstaxenverordnung verlor durch die Änderung des Ermächtigungsgesetzes nicht ihre Geltung; im Falle einer Ermächtigung zur Erhebung bestimmter Abgaben kann die Gemeindeverordnung auch weitere Ausnahmen von der Abgabepflicht normieren, sofern dadurch nicht in die wesentlichen Merkmale der Abgabe eingegriffen wird

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